Auswirkungen des Eigenmietwert-Wegfalls auf Zweitwohungen
Ausgangslage & Vorlage Der Eigenmietwert ist eine fiktive Steuer auf selbst genutztes Wohneigentum: Wer sein Haus oder seine Wohnung bewohnt, musste bisher einen hypothetischen Mietwert (den Eigenmietwert) als Einkommen versteuern. Gleichzeitig konnten Eigentümer Schuldzinsen, Unterhaltskosten und gewisse Aufwendungen steuerlich geltend machen. Das Parlament hat beschlossen, dass der Eigenmietwert sowohl für Erstwohnungen als auch für Zweitwohnungen fallen soll. Gleichzeitig soll den Kantonen die Möglichkeit eröffnet werden, eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften einzuführen, um die wegfallenden Einnahmen auszugleichen. Ergebnis der Abstimmung Am 28. September 2025 stimmte das Schweizer Volk und auch eine Mehrheit der Kantone diesem Systemwechsel zu. Damit ist die Verfassungsänderung angenommen, die notwendig war, damit der Eigenmietwert abgeschafft werden kann. Gleichzeitig erhalten die Kantone die verfassungsmässige Kompeten...